Auswärtige Gruppenschiessen die wir besuchen
Für Mehrfachmitglieder verweisen wir auf die Regeln für das sportliche Schiessen des SSV.
Regeln für das sportliche Schiessen
Regeln für Teilnehmer
Artikel 1 Teilnahmeberechtigung
- Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen.
- Teilnehmer, die zusätzlich von einem anderen Verein als Aktiv-B-Mitglied in der Vereins-und Verbandsadministration (VVA) erfasst sind, sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr Stammverein nicht an diesem Anlass teilnimmt.
- Im Weiteren gelten die Regelungen gemäss Artikel 5 Mehrfachmitglieder.
- Teilnahmeberechtigt sind auch Schützen, deren Verein sich nicht am Schiessanlass beteiligt.
Artikel 5 Mehrfachmitglieder
- Mehrfachmitglieder sind für die gleiche Disziplin (Sportgerät und Distanz) Mitglied in einem Stammverein (bei welchem sie als Aktiv-A-Mitglied erfasst sind) und Mitglied in weiteren Vereinen (bei welchen sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind).
- Sie müssen an Verbands-, Vereins-, Mannschafts-, Gruppenwettkämpfen mit ihrem Disziplinen-Stammverein teilnehmen.
- Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind, ist nur möglich, wenn:
a) der Disziplinen-Stammverein am gleichen Verbands-, Vereins-, Mannschafts-oder Gruppenwettkampf nicht teilnimmt.
b) das Reglement des Wettkampfes nichts anderes vorsieht. - Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine.
Keine Termine vorhanden.