Auswärtige Gruppenschiessen die wir besuchen

Für Mehrfachmitglieder verweisen wir auf die Regeln für das sportliche Schiessen des SSV.

Regeln für das sportliche Schiessen
 

Regeln für Teilnehmer

Artikel 1 Teilnahmeberechtigung

  1. Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen.
  2. Teilnehmer, die zusätzlich von einem anderen Verein als Aktiv-B-Mitglied in der Vereins-und Verbandsadministration (VVA) erfasst sind, sind teilnahmeberechtigt, sofern ihr Stammverein nicht an diesem Anlass teilnimmt.
  3. Im Weiteren gelten die Regelungen gemäss Artikel 5 Mehrfachmitglie­der.
  4. Teilnahmeberechtigt sind auch Schützen, deren Verein sich nicht am Schiessanlass beteiligt.

Artikel 5 Mehrfachmitglieder

  1. Mehrfachmitglieder sind für die gleiche Disziplin (Sportgerät und Distanz) Mitglied in einem Stammverein (bei welchem sie als Aktiv-A-Mitglied erfasst sind) und Mitglied in weiteren Vereinen (bei welchen sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind).
  2. Sie müssen an Verbands-, Vereins-, Mannschafts-, Gruppenwettkämp­fen mit ihrem Disziplinen-Stammverein teilnehmen.
  3. Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind, ist nur möglich, wenn:             
    a) der Disziplinen-Stammverein am gleichen Verbands-, Vereins-, Mannschafts-oder Gruppenwettkampf nicht teilnimmt.
    b) das Reglement des Wettkampfes nichts anderes vorsieht.
  4. Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine.
Keine Termine vorhanden.
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